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Baden im Harz: ausgewiesene Badestellen und Regeln

Im Harz gibt es kommunale Natur- und Waldseebäder, offiziell überwachte Badeseen sowie ausdrücklich freigegebene Teiche und Talsperren. Das Land Sachsen-Anhalt führt für den Landkreis Harz den Halberstädter See, den Bergsee Güntersberge, den Birnbaumteich bei Neudorf, den Bremer Dammteich und Osterteich bei Gernrode, das Waldseebad Hasselfelde, das Naturbad Elbingerode und den Ditfurter See als routinemäßig überwachte Badegewässer.

Überwachte Badegewässer im Landkreis Harz

Die Landesliste bündelt Badestellen von der nördlichen Harzregion bis ins Mittelgebirge. In Halberstadt liegt der Halberstädter See. In Gernrode zählen Bremer Dammteich und Osterteich zu den gelisteten Badegewässern. Das Waldseebad Hasselfelde und das Naturbad Elbingerode ergänzen die Auswahl; der Bergsee befindet sich bei Güntersberge und der Birnbaumteich bei Neudorf. Die Liste der überwachten Badegewässer wird vom Land veröffentlicht.

Die freigegebenen Oberharzer Seen eignen sich für Schwimmen und handgeführte Wassersportgeräte wie Stand-up-Paddle-Boards und Kanus. Die Freigabe gilt für die einzeln genannten Teiche und drei Talsperren; sie umfasst keine motorisierten Boote, und Segeln oder Surfen sind an den Teichen nicht erlaubt.

Freigegebene Teiche und Talsperren der Harzwasserwerke

Bei den Harzwasserwerke-Anlagen ist Schwimmen und Wassersport mit handgeführter Ausrüstung an drei Talsperren erlaubt: Innerstetalsperre, Odertalsperre und Okertalsperre. Am Wiesenbeker Teich bei Bad Lauterberg, am Oberen Hausherzberger Teich in Clausthal-Zellerfeld, am Kuttelbacher Teich bei Hahnenklee sowie am Herzberger, Kiefhölzer, Oberen Grumbacher, Pixhaier und Ziegenberger Teich ist Baden und handgeführter Wassersport ebenfalls zugelassen. Am Wiesenbeker Teich gelten Einschränkungen wegen Wasserski.

An Ecker-, Grane- und Sösetalsperre sind Schwimmen und Wassersport gesetzlich verboten, da diese Anlagen der Trinkwassergewinnung dienen. An den genannten Harzwasserwerke-Gewässern gibt es keine Badeaufsicht; Schwimmen erfolgt auf eigene Gefahr. An Staudämmen und technischen Anlagen ist Anlegen aus Sicherheitsgründen untersagt. An den Talsperren ist motorisierter Wassersport verboten; an den Teichen sind Motorboote, Segeln und Surfen nicht zugelassen.

Der Harzer Tourismusverband führt weitere ausgewiesene Badestellen im Oberharz auf: den Kuttelbacher Teich bei Hahnenklee, den Oberen Hausherzberger Teich bei Clausthal-Zellerfeld, den Wiesenbeker Teich bei Bad Lauterberg und den Kleinen Okerteich bei Altenau. Der Kleine Okerteich gehört nicht zu den Harzwasserwerken. Diese Ortszuordnung ergänzt die kommunalen Natur- und Waldseebäder aus der Landesliste.

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Badeziele nach Region

Im Oberharz liegen der Obere Hausherzberger Teich bei Clausthal-Zellerfeld sowie Kuttelbacher Teich bei Hahnenklee und mehrere weitere freigegebene Teiche. Am Südrand des Oberharzes bietet der Wiesenbeker Teich bei Bad Lauterberg eine ausgewiesene Wasserfläche. Die Region Altenau liegt nahe mehrerer Teiche der Oberharzer Wasserwirtschaft, während der nördliche Landkreis Harz mit Gernrode, Halberstadt, Hasselfelde und Elbingerode eigene öffentliche Badegewässer verzeichnet.

Die Landesliste weist Badegewässer mit regelmäßiger Überwachung aus; aktuelle Messergebnisse werden von den Gesundheitsbehörden veröffentlicht. Die Harzwasserwerke führen die erlaubten Anlagen und Tätigkeiten einzeln auf. Zusammen ergeben diese Angebote städtische Badeanlagen, Seen und Teiche in verschiedenen Höhenlagen des Harzes. Die übergeordnete Aktivurlaub-Übersicht verknüpft Badeziele mit Rad- und Wanderangeboten; Ortsprofile zu Quedlinburg und Gernrode ergänzen die Ziele im Nordharz.