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Nationalpark-Partner im Harz: Netzwerk für Natur und Tourismus

Die Nationalpark-Partnerschaft Harz bündelt touristische Betriebe, Vereine und Institutionen, die Gästen den Nationalpark und seine Besonderheiten vermitteln. Partner sind professionelle Ansprechpartner und Botschafter der Bergwildnis. Die Kooperationsvereinbarung verankert die Partnerschaft im Betrieb und in der Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung. Das Zeichen kennzeichnet den ausgezeichneten Betrieb; die vertragliche Logo-Nutzung gilt für dessen Außendarstellung und Kommunikationsmedien.

Kriterien und Verpflichtungen

Die bundesweit abgestimmten Qualitäts- und Umweltstandards gliedern sich in vier Felder: Identifikation mit dem Nationalpark, Nachhaltigkeit und Regionalität, Qualität und Service sowie Kooperation und Netzwerk. Partner kennen das Nationalparkgesetz und den Wegeplan und geben Besuchern verständliche Schutzgebietsinformationen. Im dreijährigen Vertragszeitraum setzen sie mindestens drei vereinbarte Maßnahmen um, darunter mindestens eine zu Nachhaltigkeit, Umweltorientierung und Regionalität. Die Verwaltung kann Voraussetzungen während der Partnerschaft überprüfen; Änderungen meldet der Partner. Für die Kategorie Tourguide gelten zusätzlich Regeln für Führungen auf den im Wegeplan ausgewiesenen Wegen.

Partner werden können touristische Betriebe mit direktem Gäste- oder Kundenkontakt, geöffneten Türen und einem Standort oder wesentlichen Geschäftsfeld in der Nationalparkregion. Die Vereinbarung nennt unter anderem Beherbergung und Camping, Gastronomie, Mobilität, Reiseveranstaltung und Freizeiteinrichtungen; weitere Kategorien umfassen Tourist-Informationen, Museen, Führungen, Vereine und regionales Handwerk. Über die Aufnahme entscheidet ein Vergaberat aus regionalen und touristischen Akteuren. Die Auszeichnung gilt jeweils im dreijährigen Vertragszyklus; eine Verlängerung wird danach neu vereinbart.

Die Kategorien machen das Netzwerk an unterschiedlichen Stellen der Reise sichtbar: Neben Unterkünften und Gastronomie gehören auch Mobilitätsanbieter, Tourist-Informationen, Museen und Tourguides dazu. Die Partnerschaft ist deshalb nicht auf Übernachtungsbetriebe beschränkt. Bei Tourguides kommen die besonderen Vereinbarungsregeln zu Führungen und zum Wegeplan hinzu; bei anderen Betrieben stehen deren jeweilige Gästekontakte und Arbeitsabläufe im Mittelpunkt.

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Zusammenarbeit als Netzwerk

Zur Partnerschaft gehören Fortbildungen und Informationstreffen: Mitarbeitende mit Gästekontakt nehmen innerhalb eines Vertragszyklus an mindestens drei Veranstaltungen teil. Betriebe und Verwaltung entwickeln außerdem gemeinsame Maßnahmen und tauschen Wissen aus. Für Gäste ist das Zeichen damit ein Hinweis auf einen Betrieb, dessen Mitarbeitende mit den Schutzgebietsregeln vertraut sind und Informationen zum Nationalpark vermitteln können. Die Auszeichnung bestätigt die Teilnahme des Betriebs am Netzwerk und die Umsetzung seiner vertraglich vereinbarten Aufgaben.

Die Vereinbarung macht die Kriterien im Betriebsalltag konkret: Partner sollen Informationen zum Schutzgebiet bereitstellen, die Wegeordnung beachten und ihre vereinbarten Vorhaben im Vertragszeitraum umsetzen. Welche Maßnahme passt, richtet sich nach Betrieb und Kategorie; ein Beherbergungsbetrieb kann andere Schritte wählen als ein Museum, eine Tourist-Information oder ein Tourguide. Die gemeinsame Ausrichtung verbindet daher überprüfbare Mindestpflichten mit einem betriebsspezifischen Maßnahmenplan. Für Besucher lässt sich das an der Art der Auskunft, der Orientierung zu Wegen und Natur sowie an regionalen Angeboten erkennen.

Der Nationalpark umfasst Waldgebiete und Hochlagen in mehreren Gemeinden. Bad Harzburg, Braunlage, Ilsenburg und Wernigerode gehören zu den Anrainergemeinden, die den räumlichen Rahmen der Partnerschaft bilden. Das Schutzgebiet bewahrt natürliche und naturnahe Ökosysteme; Partner vermitteln Gästen seine Regeln und Naturbesonderheiten. Im Nationalpark bewegen sich Gäste auf den ausgewiesenen Wegen.