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HATIX: Geltungsgebiet, Anspruch und Nutzung

HATIX ist ein Gästeticket für registrierte Übernachtungsgäste in teilnehmenden Harzorten. Wer dort den Gästebeitrag entrichtet, erhält nach Anmeldung bei der Unterkunft eine Gästekarte oder ein Ticketheft mit HATIX-Vermerk. Die Karte ist personenbezogen und gilt für die eingetragenen Reisenden; ein Lichtbildausweis gehört zur Fahrt. Jahresgästekarten können ein begrenztes Kontingent an Nutzungstagen enthalten.

Buslinien in mehreren Harzregionen

Der reguläre HATIX-Geltungsbereich umfasst Bus- und Straßenbahnlinien in teilnehmenden Gemeinden der Landkreise Goslar und Harz, ausgewählte Abschnitte im Landkreis Mansfeld-Südharz sowie die Linien im Altkreis Osterode des Landkreises Göttingen. Dazu zählen Reiseorte wie Goslar, Bad Harzburg, Herzberg und Bad Sachsa. Die Gültigkeit folgt den ausgewiesenen Linien und Haltestellen; außerhalb des Bereichs gilt ab der letzten enthaltenen Haltestelle der reguläre Tarif.

Die räumliche Abdeckung verbindet mehrere Seiten des Gebirges. Im Landkreis Goslar gilt HATIX auf allen öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien der teilnehmenden Gemeinden; die aktuelle VRB-Information nennt alle Städte und Gemeinden des Landkreises. Im Landkreis Harz, in Mansfeld-Südharz und im Landkreis Göttingen richtet sich die Nutzung nach den ausgewiesenen Linien beziehungsweise Abschnitten. Im Altkreis Osterode sind die dortigen Buslinien einbezogen. So erreicht das Ticket Busziele zwischen Goslar, Bad Harzburg, Herzberg und Bad Sachsa, sofern die konkrete Linie im Gebiet liegt.

Fünf Regionalzugkorridore im Pilotjahr 2026

Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 gilt HATIX im Pilotversuch zusätzlich auf fünf festgelegten Regionalzugabschnitten: RB 43 Goslar–Oker; RB 46 Herzberg–Osterode–Gittelde/Bad Grund–Münchehof–Seesen; RB 80/81 Walkenried–Bad Sachsa–Bad Lauterberg/Barbis–Herzberg–Hattorf–Wulften; RB 82 Seesen–Langelsheim–Goslar–Oker–Bad Harzburg; RE 10 Goslar–Oker–Bad Harzburg. Die Strecken verbinden Städte und Bahnhöfe am West- und Südrand des Harzes. Die Gästekarte deckt innerhalb des Pilotzeitraums diese Abschnitte ab.

Die Harzer Schmalspurbahnen, Fernverkehrszüge, Fernbusse und Sonderbusse sind ausgeschlossen. Fahrten über die aufgeführten Teilstrecken hinaus erfordern ein reguläres Anschlussticket. Für Brocken-, Selketal- oder Harzquerbahnfahrten gelten die Fahrkarten der Harzer Schmalspurbahnen.

Das Ticket gilt für die in der Karte eingetragenen Personen. Jede mitreisende Person muss beim Gruppenfahrschein aufgeführt sein; die genannte Person ist persönlich an Bord und legitimiert sich mit amtlichem Lichtbildausweis. Eine Übertragung an andere Reisende ist ausgeschlossen.

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Ausgabe der Karte und Nutzung

Das digitale HATIX-Ticket wird nach der Buchung zugesandt und kann bereits für die Anreise genutzt werden. Die Papier-Gästekarte oder das Ticketheft mit Meldeschein erhalten Gäste nach Anmeldung und Zahlung des Gästebeitrags in der Unterkunft; örtlich kann ein zusätzlicher Aufkleber erforderlich sein. Der Fahrschein enthält die Namen der Reisenden, ist nicht übertragbar und gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis. Bei Jahresgästekarten markieren eingetragene Datumsfelder das jährliche Kontingent; weitere Nutzungstage erfordern einen regulären Fahrschein.

Die räumliche Grenze verläuft entlang der tatsächlich einbezogenen Haltestellen. Bei einer Weiterfahrt in einen anderen Tarifraum gilt für den Anschluss der reguläre Fahrpreis. Das ist besonders bei Buslinien mit längeren Strecken wichtig: Ein Teilabschnitt kann einbezogen sein, während eine spätere Haltestelle außerhalb des Geltungsgebiets liegt. Der VRB führt die beteiligten Regionen und Regionalbahnabschnitte in seiner HATIX-Linienübersicht auf.

Rufbusse und besondere Zusatzbedingungen

Einige Busfahrten verkehren zu bestimmten Zeiten nur nach Bestellung. Im Landkreis Goslar können ALT-Linien ohne Komfortzuschlag und AST-Linien mit Komfortzuschlag genutzt werden. Auf den KVG-Buslinien 866 und 875 fällt eine Tagesmaut von 50 Cent pro Fahrgast an. Fahrten über das HATIX-Gebiet hinaus kosten ab dem letzten enthaltenen Ort den regulären Tarif.

Sachen und Fahrräder werden kostenfrei mitgenommen, sofern das Fahrzeug ausreichend Platz hat. Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen haben Vorrang; bei knapper Kapazität entscheidet das Fahrpersonal nach den Beförderungsbedingungen.

Als Teil der Reiseplanung verbindet HATIX die Gästekarte mit dem regionalen ÖPNV. Die Bahn- und Busanreise im Harz ordnet die Verkehrsachsen ein; die übergeordnete Seite zum Harzurlaub ohne Auto vergleicht passende Ausgangsorte. So lassen sich Gästekarte, Unterkunft und Ausflugsziele entlang der tatsächlich einbezogenen Linien zusammenführen.