Neue Sozial- Familienpässe ermöglichen ermäßigten Eintritt
Neue Sozial- Familienpässe ermöglichen ermäßigten Eintritt

Neue Sozial- Familienpässe ermöglichen ermäßigten Eintritt

(Veranstaltungen im Harz)

Wer heute mit der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen hat oder nur einen Job hat, bei dem nicht viel Geld mehr zum Leben übrig bleibt, der muss aber dennoch nicht auf Ausflüge u.ä. verzichten, denn etwa im Landkreis Harz werden seit Anfang Mai 2008 so genannte Sozial- und Familienpässe ausgegeben, die etwa einen ermäßigten Eintritt und Fahrten für die Passinhaber ermöglichen. So können mit den insgesamt 3.336 Pässen etwa ausgewählte kulturelle und sportliche Einrichtungen im Landkreis Harz zu vergünstigten Bedingungen genutzt werden. Mit diesem Pass, der von insgesamt 77 Einrichtungen im Landkreis Harz, zu denen Museen, Bibliotheken, Frei- und Hallenbäder, Musikschulen und Theater/ Orchester, Heimatstuben oder auch bekannte Einrichtungen wie das Bau-Spiel-Haus in Thale oder die Glasmanufaktur in Derenburg gehören, als freiwillige Partner unterstützt werden, kann man also auch finanziell schlechter gestellten ein wenig Abwechslung im Leben bieten.
Begrenzt auf eine Gültigkeit von etwa sechs Monaten, mit einer Möglichkeit zur weiteren Verlängerung, kann ein solcher Pass also auch denjenigen, die finanziell nicht das große Los gezogen haben, einen abwechslungsreichen, kulturellen und sportlichen Alltag bieten. Daher wird dieser Sozial- und Familienpass auch mit einer guten Resonanz aufgenommen. Derzeitig werden etwa 87 Prozent der ausgegebenen Sozial- und Familienpässe von Hartz-IV-Empfängern beantragt. Im Vergleich dazu sind etwa fast zehn Prozent dieser Passinhaber Empfänger von ALG II und von Sozialhilfe oder auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die dieses Angebot für sich und ihre Familie nutzen. Grundsätzlich sind es heute Bezieher von ALG II / Sozialgeld, Sozialhilfeempfänger, Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch Einzelpersonen und Familien, die nur über geringe Einkünfte verfügen, allerdings nicht zu den übrigen Gruppen gehören, die einen Antrag auf einen solchen Pass stellen können.

Datum: 21.01.2009

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